Aufrechnung im Wege des Sammelavis entspricht nicht den Vorgaben der PrüfvV

Das LSG NRW hat mit Urteil vom 22.04.2018 (L 5 KR 593/17) zahlreiche erstinstanzliche Entscheidungen dahingehend bekräftigt, dass die Aufrechnung einer Krankenkasse mit einem Erstattungsanspruch gegen einen Leistungsanspruch des Krankenhauses im Geltungsbereich der PrüfvV eine genaue Bezeichnung des Leistungsanspruchs erfordert. Der Verweis auf ein Zahlungs- bzw. Sammelavis genügt dieser Anforderung nicht und führt zur Unzulässigkeit […]