Mögliche Reduzierung der Verjährungsfrist für Krankenhausvergütungsforderungen
Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen wie auch Er-stattungsansprüche der Krankenkassen gegen die Krankenhäuser verjähren nach gefestigter Rechtsprechung des BSG nach vier Jahren. Die Regierungsfraktionen planen mit einer Änderung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz die Verjährungs-frist auf zwei Jahre zu verkürzen. Dies soll auch für Vergütungs- oder Erstat-tungsansprüche gelten, die vor dem 01.01.2019 entstanden sind. Sollte die […]