Verfall des Jahresurlaubs nur bei vorheriger Information durch den Arbeitgeber

Das ohnehin schon sehr stark durch das Europarecht, insbesondere die Arbeits-zeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) geprägte Urlaubsrecht hat durch die neu-este Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine weitere, eher zu Lasten der Arbeitgeber gehende Änderung erfahren: Nach der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 3 BUrlG verfällt in der Regel nicht genommener Jahresurlaub mit Ablauf des Jahres, wenn er […]