Kodierung einer Sepsis

Das LSG Baden-Württemberg hat sich in einem Urteil vom 22.01.2019, Az. L 11 KR 3754/18, mit der häufig umstrittenen Frage der Kodierung einer Sepsis als Hauptdiagnose befasst. Streitig war zwischen Krankenhaus und Krankenkasse, ob die Abnahme nur eines Blutkulturpärchens vor Einleitung einer antimikrobiellen Therapie ausreicht, um als Hauptdiagnose eine „Sepsis durch Streptokokken, (ICD A40.0)“ kodieren […]