Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschalen
Das LSG NRW hat mit Urteil vom 13.12.2018 (L 5 KR 738/16) ein Krankenhaus zur Erstattung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschalen für vor dem 01.07.2014 abgewickelte Behandlungsfälle verurteilt. Es habe sich in sämtlichen Fällen um Prüfungen der sachlich-rechnerischen Richtigkeit gehandelt, welche nicht erst seit der Entscheidung des BSG vom 01.07.2014 (B 1 KR 29/13), sondern „seit jeher“ […]