Kein Ausschluss einer nachträglichen Rechnungskorrektur durch die Fristenregelungen der PrüfvV
Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 17.04.2019 (L 5 KR 1522/17) entschieden, dass die in § 7 Abs. 5 Satz 2 PrüfvV 2015 festgelegte Fünfmonatsfrist für die nachträgliche Datensatzkorrektur im MDK-Prüfverfahren eine nachträgliche Rechnungskorrektur im Abrechnungsverfahren nicht ausschließt. Zur Regelung derartiger materiell-rechtlicher Ausschlussfristen seien die Partner der PrüfvV nicht ermächtigt. Zum Prüfverfahrensrecht i.S.d. § […]