Befristung von Bebauungsplanaufstellungsbeschlüssen nach § 13 b BauGB: Diskussion um das Erfordernis der Bekanntmachung von Bebauungsplanaufstellungsbeschlüssen
Nach § 13 b Satz 2 1. Halbsatz BauGB mussten Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet werden. Viele Gemeinden haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und noch Bebauungsplanaufstellungsbeschlüsse vor Jahresende gefasst. Inzwischen ist eine Diskussion entstanden, ob zur Fristwahrung auch die Bekanntmachung des Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses erforderlich ist. Diese Auffassung […]