Multimodale Schmerztherapie nur mit psychologischen Psychotherapeuten

Krankenhäuser dürfen die multimodale Schmerztherapie nur dann kodieren, wenn die beteiligten Psychotherapeuten eine Approbation haben. Das hat der Krankenhaussenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel entschieden.Er wies damit eine Fachklinik für Orthopädie aus Sachsen ab. Diese beschäftigte im Streitjahr 2014 eine Diplompsychologin und einen Diplompsychologen, die sich beide noch in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten befanden.Dennoch […]