Stationäre Erbringung von Leistungen aus dem AOP-Katalog nach § 115b SGB V

Das LSG NRW hat sich in zwei Entscheidungen vom 08.09.2020 (L 5 KR 795/18) sowie 22.10.2020 (L 16 KR 216/20) mit der Frage der stationären Behandlungsnotwendigkeit bei Erbringung von Leistungen aus dem AOP-Katalog befasst: Dem ersten Verfahren lag ein sog. Varizen-Stripping als eine im AOP-Katalog genannte Leistung der Kategorie 1 zugrunde. Das LSG betont, dass […]