Ambulante Portimplantationen

Mit Urteil vom 19.04.2016, B 1 KR 23/15, hatte das BSG die Konstellation der Erbringung einer ambulanten Portimplantation im Nachgang zu einer stationären Behandlung dahingehend entschieden, dass die Portimplantation aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots als nachstationäre Behandlung i.S.d. § 115 a SGB V zu erbringen und somit unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 3 […]