Keine Präklusion von Krankenunterlagen bei MDK-Prüfung vor Ort im Krankenhaus
Mit Urteil vom 6.12.2021 (S 60 KR 1322/20) hat das SG Duisburg zugunsten eines von uns vertretenen Krankenhauses entschieden, dass bei einer MDK-Prüfung im Rahmen einer Begehung vor Ort die Präklusionsregelung gem. § 7 Abs. 2 PrüfvV nicht gilt. Denn diese Vorschrift findet nach dem eindeutigen Wortlaut und der Systematik der vorliegend anwendbaren PrüfvV 2017 […]