Keine Präklusion bei pauschaler Unterlagenanforderung

Mit den nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsgründen hat das BSG in seiner Entscheidung vom 10.11.2021 (B 1 KR 16/21 R) klargestellt, dass die oftmals seitens des Medizinischen Dienstes verwendete pauschale Formulierung der Anforderung „sämtlicher prüfungsrelevanter Unterlagen“ für sich genommen die Rechtsfolgen einer materiellen Präklusion des § 7 Abs 2 der PrüfvV nicht auslösen kann und dies […]