Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern
Das Bundessozialgericht hat mir Urteil vom 26.04.2022 – B 1 KR 15/21 R entschieden, dass ein Krankenhaus für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten hat. Es darf solche Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern. Zwar können Krankenhäuser auch Leistungen Dritter abrechnen, […]