Schadensersatz bei „grundloser“ Verlegung
Das LSG NRW hat mit Urteil vom 19.01.2022, L 10 KR 142/20, eine Entscheidung des SG Duisburg bestätigt, nach welcher einer Krankenkasse gegenüber einem Krankenhaus ein Anspruch auf Ersatz der durch eine nicht erforderliche Verlegung entstandenen Mehrkosten zusteht (wir berichteten am 27.02.2020). Das LSG bekräftigt zunächst, dass der Anwendungsbereich für die entsprechende Heranziehung der bürgerlich-rechtlichen […]