Ersatz­schulen müssen in Baden-Württemberg keinen Reli­gi­ons­un­ter­richt anbieten

Einer privaten Ersatzschule kann die Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg nicht deshalb versagt werden, weil diese keinen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach anbietet; das hat der VGH mit Urteil vom 09.05.2022 entschieden und der Berufung der privaten Schulträgerin gegen das ihre Klage abweisende Urteil des VG Sigmaringen stattgegeben. Zur Begründung führt der 9. Senat des VGH […]