Keine Rubrumsberichtigung bei falscher Krankenhausträgerbezeichnung

Im Zuge der rückwirkenden Verkürzung der Verjährungsfristen haben manche Krankenkassen noch vor Ende 2018 eine Vielzahl von Rückforderungklagen gegen Krankenhäuser anhängig gemacht und dabei z.T. die Kankenhausholding verklagt, nicht den Krankenhausträger. Das LSG NRW hat nun die Vorinstanz bestätigt, wonach die von der Krankenkasse begehrte Berichtigung des falschen Beklagten unzulässig ist, da sie zu einem […]