Landesvertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot in NRW ist wirksam

Das LSG NRW hat mit Urteil vom 15.11.2022 – L 5 KR 742/20 seine langjährige Rechtsprechung zur Wirksamkeit des landesvertraglich vereinbarten Aufrechnungsverbots bekräftigt. Insbesondere sieht es auch keinen Verstoß gegen höherrangiges Bundesrecht: Weder liegt ein Verstoß gegen § 76 Abs. 1 SGB IV noch gegen § 71 Abs. 1 S. 1 SGB V vor. Auch […]