VGH BW zur Pflicht von Umlandgemeinden, sich an Kosten einer Schulsanierung zu beteiligen

Der VGH BW hat mit einem Grundsatzurteil vom 6.12.2022 (9 S 3232/21) in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit von Bescheiden des Kultusministeriums, mit denen dieses sechs Gemeinden (Klägerinnen) verpflichtet hat, mit der Stadt Geislingen (Beigeladene) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Generalsanierung einer Realschule in Geislingen abzuschließen, bestätigt.Die Beigeladene ist Schulträgerin […]