Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg erleichtert Nachverdichtung
Mit einer Änderung zu den Abstandsflächenvorschriften in der LBO will der Gesetzgeber in Baden-Württemberg erreichen, dass die Nachverdichtung in bebauten Gebieten vereinfacht wird. In § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO BW ist nunmehr geregelt, dass eine Aufstockung um bis zu 2 Geschosse auf die Wandhöhe nicht angerechnet wird, wenn die Baugenehmigung oder die Kenntnisgabe […]