Keine Fallzusammenführung aus Wirtschaftlichkeitsgründen seit dem 1.1.2019

Das BSG hat mit Urteil vom 11.5.2023 – B 1 KR 10/22 entschieden, dass einer Kürzung der Vergütung unter Zugrundelegung der vom Senat hierzu aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot entwickelten Grundsätze des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens seit dem 1. Januar 2019 § 8 Absatz 5 Satz 3 Krankenhausentgeltgesetz entgegen steht. Die Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebots im Zusammenhang mit Entlassungen […]