Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit
Das SG Dortmund hat in einem von uns vertretenen Verfahren auf Antrag hin mit Beschluss vom 3.5.2023 – 95 SF 108/23 AB – einen Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Anlass für den Ablehnungsantrag gaben Ausführungen des Richters in einem Beschluss, mit dem der Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen zurückgewiesen worden war. Danach sei „gerichtsbekannt“, dass die […]