Beweislastumkehr bei Nichteinleitung eines Prüfverfahrens
Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BSG vom 22.06.2022, B 1 KR 19/21 R, traf das Sozialgericht Detmold in einer vergleichbaren Konstellation mit Urteil vom 15.05.2023, S 10 KR 306/21, eine Beweislastentscheidung zulasten der Krankenkasse. Strittig war auch hier die Kostenübernahme für eine bariatrische Operation, welche die Kasse ohne Einleitung eines Prüfverfahrens mit der Begründung […]