Paukenschlag zum beschleunigten Bebauungsplanaufstellungsverfahren im Außenbereich: Bundesverwaltungsgericht hält § 13b BauGB für unvereinbar mit Unionsrecht

Mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22, von dem bislang nur die Pressemitteilung veröffentlicht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass § 13b BauGB (Überplanung von Außenbereich im beschleunigten Verfahren) wegen Vorrang des Unionsrechts nicht angewendet werden dürfe. Die Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) 2001/42/EG enthalte das Gebot einer Umweltprüfung für alle Pläne mit […]