„Aktive Duldung“ von „Schwarzbauten“ – strenge materielle Anforderungen an die behördlich geschaffene Vertrauensgrundlage
Rechtswidrig errichtete Bauten, insbesondere im Außenbereich, beschäftigen Behörden und Gerichte häufig. Will man Landschafts- und Klimaschutz ernst nehmen, muss Baurecht im Rahmen ordnungsgemäßer Ermessensausübung und Gleichbehandlung durchgesetzt werden, jedenfalls wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. Gegen Abbruchverfügungen wird von betroffenen Eigentümern oft „Bestands-“ oder „Vertrauensschutz“ eingewandt. Bestandsschutz liegt vor, wenn der […]