Materielle Präklusion bei nicht fristgemäßer Mitteilung der abschließenden Entscheidung und wesentlichen Gründe gem. § 8 Satz 3 PrüfvV – LSG NRW vom 1.2.2024 L 5 KR 357/22
In einem von uns vertretenen Verfahren hat das LSG NRW zugunsten des Krankenhauses mit Urteil vom 01.02.2024 (L 5 KR 357/22) unter Aufhebung eines anderslautenden erstinstanzlichen Urteils entschieden, dass die in § 8 Satz 3 PrüfvV niedergelegte Frist zur Mitteilung der abschließenden Entscheidung und der wesentlichen Gründe zwar nicht als materiell-rechtliche Ausschlussfrist anzusehen sei, die […]