Anwendbarkeit der GOÄ bei ambulanten Leistungen eines Krankenhauses

Mit Urteil vom 4. April 2024 – III ZR 38/23 – hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auch dann maßgeblich ist, wenn ein Arzt für eine juristische Person eine Behandlung durchführt. Im entschiedenen Fall hatte ein Krankenhaus eine mehrtätige ambulante Behandlung (sog. Cyber-Knife-Bestrahlung) durchgeführt, welche nicht im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) […]