Übermittlung von Kontextfaktoren oder medizinischen/sozialen Begründungen gemäß AOP-Vertrag
Bei potentiell ambulant erbringbaren Operationen oder sonstigen stationsersetzenden Eingriffen kann eine stationäre Behandlung gerechtfertigt sein, wenn ein Behandlungsfall besondere Umstände, Diagnosen oder Maßnahmen aufweist, die durch die im AOP-Vertrag nach § 115b SGB V definierten Kontextfaktoren abgebildet werden können. Sind keine Kontextfaktoren einschlägig, kann ein stationärer Aufenthalt dennoch erforderlich sein, sofern sonstige medizinische oder soziale […]