Verstoß gegen das Aufrechnungsverbot
Das SG Detmold hat am 18.02.2025, S 32 KR 1341/23, ebenso wie die Sozialgerichte Fulda (S 4 KR 349/22) und München (S 39 KR 1451/23) die Aufrechnung einer Krankenkasse gegen Forderungen eines Krankenhauses aus 2022 wegen Verstoß gegen das gesetzliche Aufrechnungsverbot des § 109 Abs. 6 SGB V für unzulässig erklärt. Eine vertragliche Abweichung von […]