BGH erteilt der „gewünschte Stellvertretung“ ohne besondere Bedingungen eine Absage
Der BGH hat sich in einer Grundsatzentscheidung vom13. März 2025, III ZR 40/24 mit der Zulässigkeit der Vertretung eines Wahlarztes befasst. Gemäß § 630b i.V.m. § 613 Satz 1 BGB besteht eine grundsätzliche Pflicht des Wahlarztes zur persönlichen Leistungserbringung im Kernbereich der wahlärztlichen Leistungen. Im Falle einer Verhinderung kann sich der Wahlarzt vertreten lassen, sofern […]