BGH bestätigt Liquidationsrecht des Krankenhausträgers und äußert sich zur Benennung von Wahlärzten

In einer weiteren Grundsatzentscheidung vom 15.03.2025, III ZR 426/23, hat der BGH die umstrittene Frage der Ausübung des Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger endgültig geklärt. Ein Krankenhausträger ist demnach berechtigt, die auf der Grundlage eines totalen Krankenhausaufnahmevertrags erbrachten wahlärztlichen Leistungen unter analoger Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte gesondert zu berechnen, sofern er mit dem Patienten eine […]