Krankenhaus muss keine medizinische Begründung für bestimmte Therapieentscheidungen übermitteln

Mit Urteil vom 19.03.2025, L 10 KR 9/24, hat sich das LSG NRW im Rahmen einer Beweislastenscheidung mit den Anforderungen an den Inhalt der Datenübermittlung des Krankenhauses an die Krankenkassen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung befasst. Im zugrunde liegenden Fall waren einem Versicherten anlässlich eines herzchirurgischen Eingriff Apherese-Thrombozytenkonzentrate verabreicht worden, für welche das Krankenhaus das […]