Kein Konkurrentenschutz bei Ausnahmeregelungen zur Durchführung allogener Stammzellentransplantationen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 04.11.2025 – L 11 KR 3141/25 ER-B – entschieden, dass ein konkurrierendes Krankenhaus nicht dagegen vorgehen kann, wenn eine Ausnahmeregelung zur Durchführung allogener Stammzellentransplantationen erteilt wird.Hintergrund war folgende Fallkonstellation: Das im Verfahren letztlich unterlegene Krankenhaus erfüllt die vom G-BA vorgegebenen Mindestmengen bei der allogenen Stammzellentransplantation bei Erwachsenen für […]