Begründet das Einwurf-Einschreiben einen rechtsicheren Zugangsnachweis?
Ein Einwurf-Einschreiben reicht nicht mehr aus, um den sogenannten „Anscheinsbeweis“ für den Zugang eines Schreibens (wie beispielsweise einer Kündigung oder Abmahnung) vor Gericht zu führen,