Zum neuen Abstandsflächenrecht nach § 5 Abs. 5 Satz 2 LBO Baden-Württemberg: Keine privilegierte Aufstockung grenzständiger Gebäude
Am 11.02.2023 wurde § 5 Abs. 5 Satz 2 in die LBO Baden-Württemberg eingefügt. Er ermöglicht eine „nachträgliche“ Gebäudeerhöhung um zwei Geschosse ohne zusätzlichen Grenzabstand