Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Baden-Württemberg in Kraft – Einschränkungen zulasten von Gemeinden und Nachbarn
Am 25.11.2023 (GBl. 2023, 422) trat das „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft. Die Digitalisierung geht einher mit dem Zurückdrängen des Einflusses von Gemeinden