BSG: Weiterbehandlung im eigenen Haus erfordert keine Wirtschaftlichkeitsprüfung – zur Darlegung eines Schadens der Krankenkasse bei Verlegung
Das BSG hat bereits mit Urteil vom 16. Mai 2024 (B 1 KR 29/22 R) mit erst jetzt veröffentlichten Gründen entschieden, dass bei sachgrundloser Verlegung