Verjährungsfristen nach dem PpSG

Nach der bis zum 31.12.2018 geltenden Rechtslage unterlag der Anspruch einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf Erstattung einer gezahlten Vergütung einer 4-jährigen Verjährung. Gemäß § 109 Abs. 5 SGB V in der seit dem 01.01.2019 geltenden neuen Fassung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) verjähren Ansprüche der Krankenkassen gegen Krankenhäuser auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen nunmehr in zwei […]