Keine wirksame Klageerhebung einer Krankenkasse wegen Nichteinhaltung der Schriftform

Gem. § 90 SGG ist eine Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Eine Krankenkasse hatte kurz vor Ablauf der rückwirkend verkürzten Verjährungsfrist in einer Vielzahl von Fällen, Rückforderungsklagen gegen Krankenhäuser erhoben ohne Verwendung eines Briefkopfes sowie ohne Unterschrift und Stempel, ein Verfasser war nicht erkennbar. Das LSG NRW hat nun […]