Bauleitplanung: Kein Zusatz „schriftlich oder zur Niederschrift“ für die Abgabe von Stellungnahmen in der Bekanntmachung der Auslegung
Mit Beschl. v. 07.06.2021 – 4 BN 50.20 – hat das BVerwG entschieden, dass der in der Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Bauleitplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB enthaltene Zusatz, dass Stellungnahmen „schriftlich oder zur Niederschrift“ der Verwaltung vorgebracht werden könnten, unschädlich ist. Er schränke „die Beteiligungsrechte möglicher Betroffener auch unter Berücksichtigung […]