Bereitstellen und Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum als Sondernutzung

E-Tretroller („E-Scooter“) sind in vielen Innenstädten als vermeintlich ökologisches Fortbewegungsmittel vertreten. Zugleich führen die Vorgänge ihrer Vermietung, Nutzung und insbesondere des wilden Abstellens immer wieder zu Schwierigkeiten. Vor diesem Hintergrund ist unsicher, ob ein E-Tretroller-Verleih im Sinne von Bereitstellen bzw. Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum eine straßenrechtlich genehmigungspflichtige Sondernutzung oder ein bloßer Gemeingebrauch ist. […]