VGH BW zur Pflicht, trotz Kapazitätserschöpfung einen zumutbaren Kita-Platz nachzuweisen
Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 23.11.2022 – 12 S 2224/22 – die Beschwerde des Landkreises Böblingen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen, mit dem der Landkreis im Wege einer einstweiligen Anordnung zum Nachweis eines zumutbaren Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung verpflichtet worden ist. Die Stadt Böblingen hatte den berufstätigen Eltern eines im Dezember […]