Fehlende Mitteilung des Erstattungsanspruchs nach PrüfvV schließt Aufrechnung aus

Die Aufrechnungsbefugnis der Krankenkasse nach § 10 PrüfvV 2016 setzt einen einvernehmlich festgestellten oder nach § 8 PrüfvV 2016 mitgeteilten Erstattungsanspruch voraus. Beinhaltet die Leistungsentscheidung der Krankenkasse keine Erstattungsforderung, ist die Aufrechnung unzulässig und verstößt gegen das landesvertraglich vereinbarte Aufrechnungsverbot. Wie das SG Gelsenkirchen mit Urteil vom 7.8.2023 S 45 KR 657/22 entschieden hat, genügt […]