BSG schränkt seine „Schockraum-Rechtsprechung“ ein

Mit vielfach kritisiertem Urteil vom 18.05.2021 (B 1 KR 11/20 R) hatte das BSG entschieden, dass selbst intensive Maßnahmen der Erstbehandlung eines mit dem Rettungswagen eingelieferten Patienten in dem Schockraum eines Krankenhauses lediglich eine „Aufnahmeuntersuchung“ darstellen, keine stationäre Aufnahme begründen und daher der ambulanten Notfallbehandlung zuzurechnen seien, wenn sich keine stationäre Behandlung im erstangegangenen Krankenhaus […]