Keine gestaffelte Streitwertfestsetzung

Das LSG NRW hat (wegen grundsätzlicher Bedeutung) mit Senatsentscheidung vom 11.12.2023 L 10 KR 427/23 B KH klargestellt, dass das Gerichtskostengesetz keine nach Zeitabschnitten gestaffelte Festsetzung des endgültigen Streitwertes vorsieht. In dem entschiedenen Fall war erstinstanzlich die Rücknahme eines Teils der Klageforderung erfolgt, den restlichen Betrag erkannte die beklagte Krankenkasse an. Das SG setzte den […]