Anspruch auf Aufwandspauschale erst mit gerichtlichem Anerkenntnis der Krankenkasse

Der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale entsteht nicht bereits mit Abschluss der Begutachtung durch den MD, sondern erst dann, wenn die Abrechnung von der Krankenkasse endgültig nicht beanstandet wird oder ein gerichtliches Urteil die Abrechnung rechtskräftig als zutreffend bestätigt. In dem von uns vertretenen Fall erklärte die Krankenkasse in einem Vergütungsrechtsstreit ein Anerkenntnis, weigert sich […]