Verjährungsbeginn der Aufwandspauschale
Nachdem das BSG mit Urteil vom 12.12.2023, B 1 KR 32/22 R, festgestellt hatte, dass Ansprüche der Krankenhäuser auf Erstattung der Aufwandspauschale ab dem Jahre 2019 einer zweijährigen Verjährungsfrist unterliegen, hat es nunmehr am 28.08.2024, B 1 KR 23/23, geklärt, ab wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Dies sei entgegen der Ansicht einiger Krankenkassen nicht […]
Fortgeltung der Aufrechnungsbefugnis gemäß Übergangsregelung zur PrüfvV
Das BSG hat am 28.08.2024 in mehreren Entscheidungen (B1 KR 18/23 R, B 1 KR 24/24 R, B 1 KR 25/24 R, B 1 KR 23/24 R) die Übergangsregelung zur PrüfvV, wonach die Krankenkassen für einen Übergangszeitraum noch zur Aufrechnung von Erstattungsansprüchen berechtigt waren, bestätigt. Es sei mit höherrangigem Recht vereinbar, dass das am 01.01.2020 in […]