Aufrechnungen aus Prüfung von Altfällen auch nach 2022 möglich

Entgegen der weitaus überwiegenden Rechtsprechung der Instanzgerichte hat das BSG mit Urteilen vom 20.08.2026 (B 1 KR 5/26 R, 7/26 R und 12/26 R), entschieden, dass das gesetzliche Aufrechnungsverbot auch nach Inkrafttreten der PrüfvV 2022 weiterhin suspendiert wird, soweit es sich um Erstattungsforderungen der Krankenkassen aus ordnungsgemäß durchlaufenden Prüfungen von Fällen mit Aufnahmedatum bis 31.12.2021 […]