Nachholung der medizinischen Begründung im Gerichtsverfahren
Das LSG NRW hat mit Urteil vom 08.09.2026 (Az. L 5 KR 543/21) erneut entschieden, dass eine Krankenhausrechnung zunächst nicht fällig ist, wenn bei einem regelhaft ambulant zu erbringenden Behandlungsfall die für die stationäre Aufnahme erforderliche medizinische Begründung nicht mit übermittelt wird. Diese Begründung kann jedoch später nachgereicht werden – auch noch im gerichtlichen Verfahren. […]