Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht

Das oberste Ziel des Arzneimittelrechts ist die Arzneimittelsicherheit. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier soll insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln gesorgt werden. Die Rechtsgrundlagen des Arzneimittelrechts lassen sich im Wesentlichen drei Bereichen zuordnen: dem Recht der Arzneimittelsicherheit, dem Recht der Arzneimittelabgabe sowie dem Recht der Arzneimittelversorgung im Krankenversicherungsrecht. Das Recht der Arzneimittelsicherheit wird von unionsrechtlichen Richtlinienvorgaben beherrscht. Für das deutsche Recht stellt das Arzneimittelgesetz die Hauptrechtsquelle dar. Für die Versorgung mit Arzneimitteln im Krankenversicherungsrecht sind die einschlägigen Vorschriften des SGB V die wichtigste Rechtsgrundlage. Auch Medizinprodukte sind – ebenso wie Arzneimittel – zur Behandlung von Krankheiten bestimmt. Auch der Verkehr von Medizinprodukten ist stark reglementiert, um so die Sicherheit, Eignung und Leistung sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten und Anwender zu gewährleisten.

Wir beraten Sie unter anderem im Rahmen von Konformitäts- und Zertifizierungsverfahren von Medizinprodukten sowie bei Rechtsfragen zur Zulassung, dem Vertrieb und der Abgabe von Arzneimitteln.

Das Apothekenrecht gewährleistet eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Es ist neben dem Arzneimittelrecht, dem Medizinproduktrecht und dem Apothekenrecht ein wichtiges Rechtsgebiet des öffentlichen Gesundheitsrechts. Rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb einer Apotheke bilden in erster Linie das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Den Zugang zum Beruf des Apothekers/ der Apothekerin regelt die Bundesapothekerordnung.

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen zum Berufsrecht, zur Erteilung sowie dem Widerruf der Approbation, zu den räumlichen Anforderungen an die Erlaubniserteilung eines Apothekenbetriebes sowie beim Erwerb und der Übernahme von Apotheken. Zudem unterstützen wir Sie bei Fragen im Zusammenhang mit der Krankenhausversorgung, Heimversorgung, dem Versandhandel sowie dem Betrieb von Zweigapotheken und Filialapotheken. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören auch Retaxierungen sowie Werbemöglichkeiten für Apotheken.

Zuständige Rechtsanwälte