Qualität setzt sich durch. Quaas & Partner
Quaas & Partner ist eine auf das öffentliche Recht und das Gesundheitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
Mit unseren Standorten in Stuttgart und in Dortmund sind wir vor allem im Krankenhausrecht im Bundesgebiet führend. Seit über drei Jahrzehnten beraten und vertreten wir Krankenhausträger, deren Bundes- und Landesverbände sowie sonstige Verbände im Bereich des Gesundheitswesens.
Im Verwaltungsrecht zählen zu unseren Mandanten kleine und mittlere Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden und Landkreise. Privatpersonen vertreten wir besonders häufig in baurechtlichen Fragestellungen, ebenso bei Fachplanungs- und Enteignungsverfahren. Weitere Schwerpunkte der Kanzleiarbeit bilden das Verfassungsrecht und das Berufsrecht der freien Berufe. Vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder sowie vor den obersten Bundesgerichten sind wir regelmäßig tätig.
Aktuelles
Änderung des KHEntgG – Strahlentherapie keine allgemeine Krankenhausleistung
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG wurde § 2 Abs. 2 Satz 3 KHEntgG dahingehend geändert, dass auch eine Strahlentherapie von den allgemeinen Krankenhausleistungen ausgenommen ist,
BSG: Weiterbehandlung im eigenen Haus erfordert keine Wirtschaftlichkeitsprüfung – zur Darlegung eines Schadens der Krankenkasse bei Verlegung
Das BSG hat bereits mit Urteil vom 16. Mai 2024 (B 1 KR 29/22 R) mit erst jetzt veröffentlichten Gründen entschieden, dass bei sachgrundloser Verlegung
Kein Verlegungsabschlag bei vollstationärer Aufnahme nach teilstationärer Behandlung in einem anderen Krankenhaus
Das BSG hat sich am 14.11.2024 , B 1 KR 27/23 R, mit der Frage beschäftigt, ob die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung unter Abzug eines
Unsere Expertise
Wir sind Fachleute. Wir sind Ihre Partner für öffentliches Recht und Gesundheitsrecht. Ob öffentliches Bau- und Planungsrecht, Krankenhausrecht, Verfassungsrecht – die stete Verfolgung dieser und weiterer, hier aufgeführter Gebiete ist unser Fokus. Sie mitzugestalten ist unser Anliegen.
Öffentliches Recht
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Kommunalrecht und kommunales Abgaberecht
- Vergaberecht
- Umwelt- und Naturschutzrecht
- Immissionsschutzrecht
- Förder- und Zuwendungsrecht
- Verfassungsrecht
- Beamtenrecht
Gesundheitsrecht
- Krankenhausrecht
- Öffentliches Gesundheitsrecht
- Vertragsgestaltung im Medizinrecht
- Vertragsarztrecht
- Budgetverhandlungen
- Vergütungsstreitigkeiten
- Arbeitsrecht
- (Arzt-)Strafrecht
- Medizinstrafrecht
Unser Team
Wir sind groß genug, um die ganze Palette aus diesen Gebieten anbieten zu können. Soweit erforderlich, arbeiten wir im Team. Wir sind klein genug, um Sie persönlich zu betreuen. Vertrauensvoll und kompetent.
Werden Sie Teil unseres Teams
Referendare
Am Öffentlichen Recht und/oder Gesundheitsrecht interessierte Referendare werden von uns seit vielen Jahren ausgebildet. Sie erwartet ein Einblick in das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit.