Qualität setzt sich durch. Quaas & Partner
Quaas & Partner ist eine auf das öffentliche Recht und das Gesundheitsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
Mit unseren Standorten in Stuttgart und in Dortmund sind wir vor allem im Krankenhausrecht im Bundesgebiet führend. Seit über drei Jahrzehnten beraten und vertreten wir Krankenhausträger, deren Bundes- und Landesverbände sowie sonstige Verbände im Bereich des Gesundheitswesens.
Im Verwaltungsrecht zählen zu unseren Mandanten kleine und mittlere Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder, Gemeinden und Landkreise. Privatpersonen vertreten wir besonders häufig in baurechtlichen Fragestellungen, ebenso bei Fachplanungs- und Enteignungsverfahren. Weitere Schwerpunkte der Kanzleiarbeit bilden das Verfassungsrecht und das Berufsrecht der freien Berufe. Vor den Verfassungsgerichten des Bundes und der Länder sowie vor den obersten Bundesgerichten sind wir regelmäßig tätig.
Aktuelles
Krankenhausplanung NRW: Weiterer (Teil-) erfolg im einstweiligen Rechtschutz
In einem von uns vertretenen Verfahren hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 2.4.2025 – 7 L 378/25 – die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet,
LSG NRW: Ansprüche des Krankenhauses aus § 116b SGB V unterliegen einer vierjährigen Verjährungsfrist
Mit Urteil vom 20.11.2024, L 1133/23, hat das LSG NRW eine überraschende Entscheidung zur Verjährung von Ansprüchen der Krankenhäuser gegen Krankenkassen für Leistungen im Rahmen
BGH bestätigt Liquidationsrecht des Krankenhausträgers und äußert sich zur Benennung von Wahlärzten
In einer weiteren Grundsatzentscheidung vom 15.03.2025, III ZR 426/23, hat der BGH die umstrittene Frage der Ausübung des Liquidationsrechts durch den Krankenhausträger endgültig geklärt. Ein
Unsere Expertise
Wir sind Fachleute. Wir sind Ihre Partner für öffentliches Recht und Gesundheitsrecht. Ob öffentliches Bau- und Planungsrecht, Krankenhausrecht, Verfassungsrecht – die stete Verfolgung dieser und weiterer, hier aufgeführter Gebiete ist unser Fokus. Sie mitzugestalten ist unser Anliegen.
Öffentliches Recht
- Öffentliches Bau- und Planungsrecht
- Kommunalrecht und kommunales Abgaberecht
- Vergaberecht
- Umwelt- und Naturschutzrecht
- Immissionsschutzrecht
- Förder- und Zuwendungsrecht
- Verfassungsrecht
- Beamtenrecht
Gesundheitsrecht
- Krankenhausrecht
- Öffentliches Gesundheitsrecht
- Vertragsgestaltung im Medizinrecht
- Vertragsarztrecht
- Budgetverhandlungen
- Vergütungsstreitigkeiten
- Arbeitsrecht
- (Arzt-)Strafrecht
- Medizinstrafrecht
Unser Team
Wir sind groß genug, um die ganze Palette aus diesen Gebieten anbieten zu können. Soweit erforderlich, arbeiten wir im Team. Wir sind klein genug, um Sie persönlich zu betreuen. Vertrauensvoll und kompetent.
Werden Sie Teil unseres Teams
Referendare
Am Öffentlichen Recht und/oder Gesundheitsrecht interessierte Referendare werden von uns seit vielen Jahren ausgebildet. Sie erwartet ein Einblick in das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit.