In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Notfallstufenregelung ist teilweise nichtig
Das BSG hat mit Urteil vom 02.04.2025 – B 1 KR 25/23 R entschieden, dass § 3 Abs. 2 Satz 1 der Notfallstufen-Regelungen des G-BA