In einem von uns geführten Beschwerdeverfahren vor dem OVG NRW hat das beklagte Land nun selbst die sofortige Vollziehung des Feststellungsbescheides bezogen auf die Nichtzuweisung der LG 7.2 Leukämie und Lymphome (Regierungsbezirk Detmold) ausgesetzt (13 B 306/256). Hintergrund ist die vom OVG NRW bereits mit Beschluss vom 1.9.2025 – 13 B 265/25 festgestellte fehlerhafte Bedarfsanalyse im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihre Ansprechpartnerin: Dr. Heike Thomae, Dortmund
Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Aufwandspauschale
In einem von uns geführten Verfahren auf Zahlung einer Aufwandspauschale hatte sich die Krankenkasse auf Verjährung berufen. Maßgeblich hierfür ist die Frage, wann der Anspruch